Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

[1.] Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine

[1.1] Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gütigen Preisen der bintec elmeg GmbH berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
Die bintec elmeg GmbH kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert die bintec elmeg GmbH die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.

[1.2] Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.

[1.3] Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

[1.4] Die bintec elmeg GmbH behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3 Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich die bintec elmeg GmbH das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Die bintec elmeg GmbH ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzuges des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann die bintec elmeg GmbH nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für sechs Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt der bintec elmeg GmbH, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch die bintec elmeg GmbH.
Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der bintec elmeg GmbH vom Kunden dessen Ansprüche gegen seinen Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an die bintec elmeg GmbH ab, die diese Abtretung hiermit annimmt.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte der bintec elmeg GmbH die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als zwanzig Prozent übersteigt, wird die bintec elmeg GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

[1.5] Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.

[1.6] Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann die bintec elmeg GmbH vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Die bintec elmeg GmbH ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.

[1.7] Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber der bintec elmeg GmbH zu erfüllen, kann die bintec elmeg GmbH bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird die bintec elmeg GmbH frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

[1.8] Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der die bintec elmeg GmbH die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

[2.] Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

[2.1] Der Kunde und die bintec elmeg GmbH benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und der bintec elmeg GmbH erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind vertraulich zu dokumentieren.

[2.2] Der Kunde ist verpflichtet, die bintec elmeg GmbH soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung der bintec elmeg GmbH zur Verfügung steht.
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch der bintec elmeg GmbH unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

[2.3] Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.

[2.4] Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und –analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare und Verfahren der bintec elmeg GmbH verwendet.

[2.5] Der Kunde wird der bintec elmeg GmbH bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderungen unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche der bintec elmeg GmbH gegen Vorlieferanten.

[2.6] Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.

Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

[2.7] Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

[3.] Störungen der Leistungserbringung

[3.1] Wenn eine Ursache, die die bintec elmeg GmbH nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterreichten.

[3.2] Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann die bintec elmeg GmbH auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

[3.3] Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung der bintec elmeg GmbH vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen der bintec elmeg GmbH innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde der bintec elmeg GmbH den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Gerät die bintec elmeg GmbH mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwen- dungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf ein halbes Prozent des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens fünf Prozent der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsab- schluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der bintec elmeg GmbH beruht.

[3.4] Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von der bintec elmeg GmbH zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung einen Prozent der Vergütung für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens zehn Prozent dieser Vergütung; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.

[4.] Sachmängel und Aufwendungsersatz

[4.1] Die bintec elmeg GmbH leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der bintec elmeg GmbH von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung,  nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend.

[4.2] Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt 24 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 479 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der bintec elmeg GmbH, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Die Bearbeitung  einer Sachmangelanzeige des Kunden durch die bintec elmeg GmbH führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

[4.3] Die bintec elmeg GmbH kann Vergütung seines Aufwandes verlangen, soweit
(a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
(b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
(c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4 und 5.2).

[5.] Rechtsmängel

[5.1] Für Verletzungen  von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet die bintec elmeg GmbH nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.

Die bintec elmeg GmbH haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.

[5.2] Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der bintec elmeg GmbH seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die bintec elmeg GmbH. Die bintec elmeg GmbH und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er der bintec elmeg GmbH angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

[5.3] Werden durch eine Leistung der bintec elmeg GmbH Rechte Dritter verletzt, wird die bintec elmeg GmbH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

(a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

(b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder

(c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurückzunehmen, wenn die bintec elmeg GmbH keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.

Die Interessen des Kunden werden hierbei angemessen berücksichtigt.

[5.4] Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand der bintec elmeg GmbH gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

[6.] Allgemeine Haftung der bintec elmeg GmbH

[6.1] Die bintec elmeg GmbH haftet dem Kunden stets

(a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

(b) nach dem Produkthaftungsgesetz und

(c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die bintec elmeg GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

[6.2] Die bintec elmeg GmbH haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für den entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung im Bereich des Verkäuferrückgriffs gemäß § 445a BGB auf den dreifachen Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die dreifache Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Für die Verjährung gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss im Bereich des Verkäuferrückgriffs eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
Ergänzend und vorrangig ist die Haftung der bintec elmeg GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

[6.3] Aus einer Garantieerklärung haftet die bintec elmeg GmbH nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 6.2.

[6.4] Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet die bintec elmeg GmbH nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der bintec elmeg GmbH tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung der bintec elmeg GmbH vereinbart ist.

[6.5] Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen die bintec elmeg GmbH gelten die Ziffern 6.1 bis 6.4 entsprechend. Ziffern 3.3 und 3.4 bleiben unberührt.

[7.] Datenschutz

[7.1] Der Kunde wird mit bintec elmeg GmbH datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen.

[7.2] Es gilt zudem die Datenschutzerklärung der bintec elmeg GmbH wie sie online unter http://www.bintec-elmeg.com/unternehmen/agb/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.

[8.] Sonstiges

[8.1] Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

[8.2] Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

[8.3] Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der bintec elmeg GmbH. Die bintec elmeg GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

[8.4] Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wirksam. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.

[8.5] Die bintec elmeg GmbH erbringt ihre Leistungen unter Zugrundelegung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die bintec elmeg GmbH solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB der bintec elmeg GmbH unter Verzicht auf die Geltung der AGB des Kunden.

Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn die bintec elmeg GmbH sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB von bintec elmeg GmbH.

[8.6] Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen grundsätzlich nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.

[8.7.] Die Bintec elmeg GmbH ist jedoch berechtigt, die AGB der bintec elmeg GmbH mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die beabsichtigte Änderung wird dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht, der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen.

Modul 2: Hardwareverkauf durch bintec elmeg GmbH

[1.] Vertragsgegenstand

[1.1] Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hardware sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungs-/Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, außer soweit anderes vereinbart ist.

[1.2] Die Hardware wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl der bintec elmeg GmbH elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.

[1.3] Beinhaltet die Lieferung der Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.

[1.4] Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Hardware durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen der bintec elmeg GmbH, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergütet.

[2.] Preis, Gefahrübergang

[2.1] Die Preise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Danach kann die bintec elmeg GmbH spätestens bis eine Woche vor Lieferung eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoch innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung fünf Prozent überschreitet.

[2.2] Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr direkt ab Auslieferungswerk auf den Kunden über. Der Kunde transportiert die Hardware vollständig auf eigene Kosten und befreit die bintec elmeg GmbH von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.

[3.] Pflichten des Kunden

[3.1] Der Kunde stellt die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen (z.B. Raum,  Energie, Klimaanlage) für die Hardware her. Die erforderlichen Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt, aus der Leistungs-/Produktbeschreibung oder der Bedienungsanleitung.

[3.2] Der Kunde wird der bintec elmeg GmbH im Rahmen der erforderlichen Unterstützung insbesondere freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware gewähren, die erforderlichen Arbeitsmittel in angemessenem Umfang dort zur Verfügung zu stellen und zweckdienliche Informationen (z.B. über Einsatzbedingungen oder Änderungen an der Hardware) mitteilen.

[4.] Mängelansprüche des Kunden

[4.1] Die bintec elmeg GmbH gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.1 entspricht.
Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.
Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4).

[4.2] Der Kunde hat Mängelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.

[4.3] Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der bintec elmeg GmbH entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei einer Wahl angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung ausgewechselt werden, geht auf die bintec elmeg GmbH über. Die Nacherfüllungs-Abwicklung (Return Material Authorization RMA) bei Sachmängelansprüchen wird hierbei über einen Dienstleister der bintec elmeg GmbH erfolgen. Über www.bintec-elmeg.com/service-support/rma-garantie/rma/ können die Sachmängelansprüche abgewickelt werden.

Der Kunde wird der bintec elmeg GmbH den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit der bintec elmeg GmbH Rücksprache halten.

Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Werts der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.

[4.4] Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder – im Rahmen von Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH – Schadens-  oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mängelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.

[4.5] Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird die bintec elmeg GmbH die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.

[5.] Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.

Modul 3: Überlassung von Standardsoftware durch bintec elmeg GmbH

[1.] Vertragsgegenstand

[1.1] Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungs-/Produkt-/Programmbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, außer soweit anderes vereinbart ist.

[1.2] Die Software wird nur in ausführbarer Form einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und der Installationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Soweit in der Software der bintec elmeg GmbH Schnittstellen zu nicht von ihr zu liefernder Software bestehen, gilt § 69d Urheberrechtsgesetz. Vor einer Dekompilierung fordert der Kunde die erforderlichen Informationen zunächst bei der bintec elmeg GmbH an.

[1.3] Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Software durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen der bintec elmeg GmbH, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergütet.

[2.] Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung

[2.1] Die bintec elmeg GmbH räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden.
Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.

[2.2] Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Pflichten nach Ziffer 3.5. Der Kunde wird auf Anfrage der bintec elmeg GmbH die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich bestätigen.

[2.3] Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.

[2.4] Die bintec elmeg GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

[2.5] Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch die bintec elmeg GmbH frei widerruflich eingeräumt.

[2.6] Die bintec elmeg GmbH kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (siehe auch Ziffer 3.4 und 3.5) verstößt. Die bintec elmeg GmbH hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die bintec elmeg GmbH den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der bintec elmeg GmbH die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Die bintec elmeg GmbH wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.

[3.] Pflichten des Kunden

[3.1] Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Lieferung fachkundiges Personal für die Unterstützung der bintec elmeg GmbH und den Einsatz der Software zur Verfügung steht.

[3.2] Der Kunde wird die bintec elmeg GmbH unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Ziffer 1.1 bleibt unberührt.

[3.3] Der Kunde wird die bintec elmeg GmbH soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen, insbesondere auf Wunsch der bintec elmeg GmbH einen Datenträger mit der betreffenden Software übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

[3.4] Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt ist. Insbesondere  Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse der bintec elmeg GmbH. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung der bintec elmeg GmbH Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der Einwilligung der bintec elmeg GmbH, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf. Quellprogramme hat die bintec elmeg GmbH nur aufgrund ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zu liefern.

[3.5] Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Programme zu dekompilieren, außer er ist nach Ziffer 1.2 Absatz 2 dazu berechtigt. Der Kunde wird die bintec elmeg GmbH unverzüglich davon unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.

[4.] Mängelansprüche der Kunden

[4.1] Die bintec elmeg GmbH gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.1 entspricht.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder – wenn die bintec elmeg GmbH installiert – mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung.
Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.
Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffer 4.2-4.4.

[4.2] Der Kunde hat Mängelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für Mitteilungen von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 2.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.

[4.3] Stehen dem Kunden Mängelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der bintec elmeg GmbH entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt.

Der Kunde wird der bintec elmeg GmbH den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit der bintec elmeg GmbH Rücksprache halten.

Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter der Berücksichtigung des Wertes der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.

[4.4] Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder – im Rahmen von Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH – Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.

Ist die Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens- und Aufwendungsersatz der bintec elmeg GmbH Ziffer 3.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.

Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mängelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.

[5.] Open Source

[5.1] Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Produkte der bintec elmeg GmbH auf Open-Source-Software basieren können, deren Nutzung Gegenstand gesonderter Lizenzbedingungen ist. Ob die Produkte Open-Source-Software enthalten, ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungs-/Produkt-/Programmbeschreibung. Ebenfalls ergibt sich aus Leistungs-/Produkt-/Programmbeschreibung, welche Open Source Software Lizenzbedingungen für das jeweilige Produkt gelten. Soweit das vom Kunden ausgewählte Produkt hiernach Gegenstand von Open-Source-Software Lizenzbedingungen ist, akzeptiert der Kunde diese Lizenzbedingungen.

[5.2] Soweit nach den vorstehenden Regelungen auf das vom Kunden gewählte Produkt Open-Source-Software Lizenzbedingungen Anwendung finden, weist die bintec elmeg GmbH den Kunden darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen zum Verlust des Nutzungsrechts führen kann.

[5.3] Gibt der Kunde die Open-Source-Software an Dritte weiter, gelten auch hier die spezifischen Lizenzbedingungen der Open-Source-Software.

[5.4] Soweit die Lizenzbedingungen für die von der bintec elmeg GmbH zur Verfügung gestellte Open-Source-Software einen Anspruch des Kunden auf Zugang zum Quellcode dieser Software vorsehen, gilt das Folgende:     Der Kunde kann den Quellcode dieser Open Source Software von der Website herunterladen, von der er die Software von der bintec elmeg GmbH bezogen hat. Der Quellcode findet sich im Downloadbereich der jeweiligen Produktfamilie; darüber hinaus bietet die bintec elmeg GmbH dem Kunden an, den Quellcode auf einem für die Übertragung von Software üblichen Medium zur Verfügung zu stellen. Dieses Angebot ist gültig für einen Zeitraum von drei Jahren ab Vertragsschluss oder für den Zeitraum, in dem die bintec elmeg GmbH Ersatzteile oder Supportleistungen für das jeweilige Produkt anbietet (je nachdem welches Datum später ist). Falls der Kunde den Source Code zu den genannten Bedingungen beziehen möchte, muss er dies bintec elmeg GmbH per E-Mail an info@bintec-elmeg.com mitteilen und der bintec elmeg GmbH Namen und Adresse nennen, damit der Source Code versendet werden kann.

[6.] Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.

Modul 4: Erbringung von Dienstleistungen durch bintec elmeg GmbH

[1.] Vertragsgegenstand

[1.1] Die bintec elmeg erbringt die Dienstleistung gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Die bintec elmeg GmbH erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

[1.2] Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.

[2.] Durchführung der Dienstleistung

[2.1] Ort der Leistungserbringung ist Sitz der bintec elmeg GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist.

[2.2] Die bintec elmeg GmbH erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer der bintec elmeg GmbH besteht nicht.

[2.3] Die bintec elmeg GmbH bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

[2.4] Der Kunde ist gegenüber dem mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern der bintec elmeg GmbH nicht weisungsbefugt.

[2.5] Sofern die bintec elmeg GmbH die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.

[3.] Mitwirkungspflichten

[3.1] Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner der bintec elmeg GmbH die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht von der bintec elmeg GmbH geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Die bintec elmeg GmbH darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit sie erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.

[3.2] Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch die bintec elmeg GmbH zu beobachten.

[4.] Nutzungsrechte

[4.1] An den Dienstleistungsergebnissen, die die bintec elmeg GmbH im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt sie dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

[4.2] Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei der bintec elmeg GmbH.

[4.3] Die bintec elmeg GmbH kann dem Kunden eingeräumte Rechte zur Nutzung entziehen, wenn der Kunde nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Die bintec elmeg GmbH hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Entzug rechtfertigen, kann die bintec elmeg GmbH die Rechte auch ohne Fristsetzung entziehen. Der Kunde hat der bintec elmeg GmbH die Einstellung der Nutzung nach einem Entzug der Nutzungsrechte schriftlich zu bestätigen. Die bintec elmeg GmbH wird dem Kunden die Rechte zur Nutzung wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass durch seine Nutzung keinerlei Verstöße gegen die Rechte der bintec elmeg GmbH mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.

[5.] Laufzeit

[5.1] Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt.

Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.

[5.2] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

[5.3] Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.

[5.4] Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

[6.] Vergütung

[6.1] Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann die bintec elmeg GmbH die Vergütung frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss erhöhen, wenn die erhöhte Vergütung dem aktuellen Listenpreis der bintec elmeg GmbH  entspricht. Weitere Erhöhungen können frühestens zwölf Monate nach Wirksamwerden einer vorangegangenen Erhöhung erfolgen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach Ankündigung wirksam.

Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als fünf Prozent erhöhen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit einer solchen Erhöhung kündigen.

[6.2] Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und die bintec elmeg GmbH im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.

[6.3] Reisekosten und –spesen sowie sonstige Aufwendungen werden nach der Preisliste der bintec elmeg GmbH erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

[6.4] Die bintec elmeg GmbH kann Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe Ziffer 3) anfällt.

[7.] Leistungsstörungen

[7.1] Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die bintec elmeg GmbH dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht der bintec elmeg GmbH besteht nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis rügt, außer soweit anderes vereinbart ist.

[7.2] Für etwaige darüber hinausgehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.

[8.] Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.

[A] Vertragsgegenstände

[A 1] Supportgegenstand

Die bintec elmeg GmbH erbringt die nachfolgend beschriebenen Supportleistungen nur für die vereinbarte Soft- und/oder Hardware (im Folgenden: Supportgegenstand) gegen die vereinbarte Vergütung.
Der Support umfasst keine Leistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Supportgegenstandes unter vertraglich nicht vorausgesetzten Bedingungen oder Veränderungen des Supportgegenstandes durch den Kunden oder durch Dritte. Auch nicht umfasst sind die Installations- oder Konfigurationsunterstützung von Fremdsystemen.
Die bintec elmeg GmbH erbringt folgende Supportleistungen:

[A 2] Supportgegenstand „Vorbeugende Wartung“

Die vorbeugende Wartung dient der Instandhaltung des funktionsfähigen Supportgegenstandes. Sie erfolgt anhand eines von der bintec elmeg GmbH nach Art und Umfang festgelegten Betreuungsverfahrens (z.B. neue Releases, Patches) oder, soweit vertraglich vereinbart, nach dem vom Hersteller des Supportgegenstandes vorgesehenen Wartungsverfahren.

[A 3] Supportgegenstand „Störungsmanagement“

[A 3.1] Annahme von Störungsmeldungen des Kunden

Die bintec elmeg GmbH wird während ihrer üblichen Geschäftszeiten Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, jeweils mit einer Kennung versehen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Für Störungsmeldungen gilt Ziffer 2.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH entsprechend. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm die bintec elmeg GmbH den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
Das Störungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz des Supportgegenstands in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen der mit Veränderungen der Supportgegenstands durch den Kunden oder Dritten stehen.

[A 3.2] Zuordnung zu Störungskategorien

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die bintec elmeg GmbH entgegengenommene Störungsmeldungen (Ziffer A 3.1) gemäß dem jeweiligen Supportstatus der vereinbarten Leistungsbeschreibung (https://www.bintec-elmeg.com/service-support/online-information/snow-faq/) zuordnen.

[A 3.3] Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung

Bei Meldungen über Störungen wird die bintec elmeg GmbH anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen gemäß dem jeweiligen Supportstatus der vereinbarten Leistungsbeschreibung (https://www.bintec-elmeg.com/service-support/online-information/snow-faq/) einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler des Supportgegenstandes dar, teilt die bintec elmeg GmbH dies dem Kunden mit.
Sonst wird die bintec elmeg GmbH entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Beseitigung der mitgeteilten Störung veranlassen. Der Kunde wird ihm mitgeteilte Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen unverzüglich umsetzen und der bintec elmeg GmbH dann etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

[A 4] Supportgegenstand „Ansprechstelle (Helpdesk)“

[A 4.1] Einrichtung einer Ansprechstelle

Die bintec elmeg GmbH richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Helpdesk). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen des Supportgegenstandes sowie einzelnen funktionalen Aspekten.

[A 4.2] Annahme und Bearbeitung von Anfragen

Der Kunde benennt gegenüber der bintec elmeg GmbH nur das fachlich und technisch entsprechend qualifizierte Personal, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Nutzer des Supportgegenstandes betraut ist. Nur dieses der bintec elmeg GmbH benannte Personal wird Anfragen an den Helpdesk richten und dabei von bintec elmeg GmbH gestellte Formulare verwenden. Der Helpdesk nimmt solche Anfragen per Telefon (Hotline für bintec-elmeg-Partner) und über das Web-Portal SNOW (für bintec-elmeg-Partner), sowie über das Web-Portal CGS (für Kunden mit Supportverträgen und für sonstige kostenpflichtige Anfragen von Endkunden) während der üblichen Geschäftszeiten der bintec elmeg GmbH entgegen.
Der Helpdesk wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Der Helpdesk kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für den Supportgegenstand verweisen. Premiumtickets sind zwei Jahre ab Kaufdatum gültig und verfallen danach.

[A 5] Supportgegenstand „Materialüberlassung und zusätzliche Leistungen“

Die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen ist nicht Gegenstand der Leistungen nach diesem Vertrag. Nimmt der Kunde von der bintec elmeg GmbH Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile entgegen, gelten dafür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 2: Hardwareverkauf durch bintec elmeg GmbH. Über die Ziffern A 2, A 3 und A 4 hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedürfen gesonderter Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten. Dies können etwa zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden oder Beratung und Unterstützung bei veränderter Einsatzumgebung sein.

[B] Allgemeine Regelungen für alle Supportgegenstände (A 2, A3 und A 4)

[B 1] Laufzeit

[B 1.1] Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Supportvertrag im Rahmen des bintec elmeg Partnerprogramms für registrierte Partner mit der Lieferung gemäß dem Kaufvertrag für den Supportgegenstand. Endkunden können kostenpflichtige Anfragen über den Supportgegenstand A4 stellen.

[B 1.2] Die Supportverträge „Hotline Classic“ und „Hotline Premium“ laufen 12 Monate und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines 12 Monatszeitraums schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus können die Verträge von der bintec elmeg GmbH und vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Wirksam sind nur schriftliche Kündigungserklärungen.

[B 1.3] Es gelten für den Supportgegenstand die entsprechende Endzeitpunkte End of Support und End of Repair gemäß der Informationen zum End of Sale (https://www.bintec-elmeg.com/service-support/online-information/end-of-sale-information/).

[B 2] Vergütung

[B 2.1] Pauschalvergütung

Kunden mit Supportverträgen „Hotline Classic“ und „Hotline Premium“ vergüten die vereinbarten Supportleistungen aus  A 3 und A 4 durch eine laufende Pauschale. Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind von dieser Pauschalvergütung nicht erfasst. Die Supportvergütung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird von der bintec elmeg GmbH gegenüber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum ein Jahr.

[B 2.2] Vergütung von Verbrauchs-, Verschleiß- und Ersatzteilen

Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile, die die bintec elmeg GmbH dem Kunden überlässt, sind gesondert gemäß Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 2: Hardwareverkauf durch bintec elmeg GmbH zu vergüten.

[B 2.3] Vergütung von Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten sind, werden gemäß Ziffer 1.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH vergütet.

[B 2.4] Anpassung der Vergütung

Die bintec elmeg GmbH kann die Vergütung kalenderjährlich an allgemeine Listenpreise anpassen.
Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die pauschalen Vergütungssätze um mehr als fünf Prozent erhöhen. Die bintec elmeg GmbH wird dem Kunden eine solche Erhöhung zwei Monate zuvor ankündigen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt einer solchen Erhöhung kündigen. Für die Kündigung gilt Ziffer B 1.3.

[B 3] Nutzungsrecht an mitgelieferter Software

Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Versionen und sonstigen Korrekturen der Software, die im Zusammenhang mit der Hardware ausgeliefert worden ist, entsprechen den Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Versionen und sonstigen Korrekturen an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen.

[B 4] Pflichten des Kunden

[B 4.1] Der Kunde stellt sicher, dass der Supportgegenstand nur in einer dafür freigegebenen Einsatzumgebung eingesetzt wird.

[B 4.2] Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der bintec elmeg GmbH übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

[B 5] Durchführung

Die Durchführung des Supports steht unter dem Vorbehalt, dass die bintec elmeg GmbH von seinem jeweiligen Vorlieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird.
Verwendete Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind entweder neu oder hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit neuen Teilen gegenüber gleichwertig.

[B 6] Datenschutz

[B 6.1] Soweit die bintec elmeg GmbH auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die bintec elmeg GmbH wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit der bintec elmeg GmbH die Details für den Umgang der bintec elmeg GmbH mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.

[B 6.2] Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Für das Verhältnis zwischen der bintec elmeg GmbH und dem Kunden gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit die bintec elmeg GmbH etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer bintec elmeg GmbH zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme der bintec elmeg GmbH  durch die betroffene Person. Die bintec elmeg GmbH wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.

[B 7] Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH und Modul 2: Hardwareverkauf durch bintec elmeg GmbH.

Modul 6: Nutzung von Software as a Service bei bintec elmeg GmbH

[1.] Leistungen

[1.1] Die bintec elmeg GmbH stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung der Software.

[1.2] Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.

[1.3] Die bintec elmeg GmbH kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen.
Die bintec elmeg GmbH wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.

[2.] Nutzungsumfang

[2.1] Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. einer „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der bintec elmeg GmbH.

[2.2] Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

[2.3] Die bintec elmeg GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

[2.4] Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde der bintec elmeg GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

[2.5] Die bintec elmeg GmbH kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann die bintec elmeg GmbH den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Die bintec elmeg GmbH hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann die bintec elmeg GmbH nur für eine angemessene Frist, maximal drei Monate, aufrechterhalten.

[2.6] Der Anspruch der bintec elmeg GmbH auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

[2.7] Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

[3.] Verfügbarkeit, Leistungsmängel

[3.1] Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

[3.2] Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung der bintec elmeg GmbH wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

[4.] Datenschutz

[4.1] Soweit die bintec elmeg GmbH auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die bintec elmeg GmbH wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit der bintec elmeg GmbH die Details für den Umgang der bintec elmeg GmbH mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.

[4.2] Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die bintec elmeg GmbH von Ansprüchen Dritter frei.

[4.3] Für das Verhältnis zwischen der bintec elmeg GmbH und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit die bintec elmeg GmbH etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer der bintec elmeg GmbH zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme der bintec elmeg GmbH durch die betroffene Person. Die bintec elmeg GmbH  wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.

[5.] Pflichten des Kunden

[5.1] Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

[5.2] Der Kunde ist verpflichtet, die bintec elmeg GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der bintec elmeg GmbH.

[5.3] Der Kunde hat von der bintec elmeg GmbH zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.

[6.] Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten.
Die bintec elmeg GmbH bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

[7.] Störungsmanagement

Die bintec elmeg GmbH wird Störungsmeldungen des Kunden gemäß Modul 5: Support durch bintec elmeg GmbH behandeln.

[8.] Ansprechstelle (Hotline)

Die bintec elmeg GmbH wird wie in Modul 5: Support durch bintec elmeg GmbH beschrieben eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline) einrichten.

[9.] Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

[9.1] Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.

[9.2] Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.

[9.3] Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

[9.4] Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt Ziffer 8.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH.

[9.5] Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird die bintec elmeg GmbH den Kunden dabei unterstützen, es gilt Ziffer 4.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.

[10.] Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 2: Hardwareverkauf durch bintec elmeg GmbH und Modul 5: Support durch bintec elmeg GmbH.

Modul 7: Schulung durch bintec elmeg GmbH

[1.] Leistungen

[1.1] Die bintec elmeg erbringt die Schulungsleistungen gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Schulungsleistungen durch die bintec elmeg GmbH durch Durchführung von Präsenztrainings, Workshops und/oder Web Based Trainings (WBTs) zu herstellerspezifischen und allgemeinen ITK Themen sowie die Bereitstellung von Online-Prüfungen für die Zertifizierung im Rahmen des bintec elmeg Partnerprogramms.

[1.2] Die Schulungen können sowohl an Standorten der bintec elmeg GmbH, in Hotels oder in Schulungszentren externer Dienstleister durchgeführt werden.

[1.3] Inhouse-Seminare oder Individual-Workshops können je nach Kundenwunsch hinsichtlich der Inhalte individuelle Themen enthalten. Diese Schulungen werden entweder in den Räumen des Kunden oder an einem mit dem Kunden vorher abgestimmten Ort durchgeführt. Bei diesen Trainings besteht kein Anspruch auf die Leistungen, die wir in unseren Standardschulungen anbieten. Der Leistungsumfang wird im Rahmen eines Angebotsverfahrens zwischen den Vertragspartnern vorher abgestimmt.

[2.] Anmeldung, Anmeldebestätigung und Teilnehmergebühr

[2.1] Die Anmeldung des Kunden wird mit der Durchführungsbestätigung durch die bintec elmeg GmbH  für beide Seiten verbindlich. Die Teilnahmegebühr hat der Kunde unter Einhaltung der Zahlungsfrist auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Zahlungseingang muss bei der bintec elmeg GmbH vor dem Kursbeginn registriert worden sein.

[2.2] Bei den Standardschulungen versteht sich die Teilnehmergebühr pro Person und pro Schulungstermin zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die Preise aus der aktuellen Preisliste bzw. die im Online-Anmeldeformular ausgewiesenen Teilnahmegebühren. Bei den Präsenzschulungen ist die Teilnahme an der Online-Zertifizierungsprüfung bereits im Preis enthalten.

[2.3] Bei Online-Zertifizierungen oder –Rezertifizierungen, die nicht im Rahmen einer Präsenzschulung durchgeführt werden, erfolgt die Rechnungsstellung direkt nach Ihrer Anmeldung. Die Online-Prüfung wird erst freigeschaltet, wenn der Zahlungseingang registriert worden ist.

[2.4] Bei Inhouse- und Individual-Trainings erfolgt die Rechnungsstellung nach der von bintec elmeg GmbH  erbrachten Dienstleistung und gemäß schriftlicher Vereinbarung.

[3.]  Rücktritt, Stornierung durch den Teilnehmer/Kunden

[3.1] Bei Absage eines Teilnehmers kurz vor Beginn des Seminars ist es im Normalfall nicht mehr möglich, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben. Aus diesem Grund teilen die Vertragsparteien das finanzielle Risiko in partnerschaftlicher Weise. Die für den Kunden gegebenenfalls entstehenden Stornokosten sind wie folgt definiert:

[3.2] Bei einer Absage bis 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn entstehen dem Kunden keine Stornokosten. Danach berechnet bintec elmeg GmbH dem Kunden folgende Ausfallkosten:

9 bis 5 Arbeitstage vor Seminarbeginn: 50 % der Seminargebühr
4 bis 0 Arbeitstage vor Seminarbeginn: 100 % der Seminargebühr
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag der Schulung: 100 % der Seminargebühr

Wenn der Kunde der bintec elmeg GmbH rechtzeitig einen Ersatzteilnehmer benennt, führt die bintec elmeg GmbH eine kostenfreie Umbuchung durch. Stornogebühren entstehen in diesem Fall nicht.

[3.3] Der Rücktritt von einer Schulung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen (per E-Mail, Fax oder Brief).

[4.] Haftung

[4.1] Die bintec elmeg GmbH haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die vom Teilnehmer mitgebracht werden.

[4.2] Das Schulungsmaterial sowie der Inhalt der Trainings werden von hoch qualifizierten Trainern und Mitarbeitern nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die bintec elmeg GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Inhalte.

[5.] Absage und Änderung von Seminaren durch die bintec elmeg GmbH

[5.1] Ist die Durchführung einer Schulung aufgrund von höherer Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund (z.B. Erkrankung des Trainers oder zu geringe Teilnehmerzahl) nicht möglich, wird die bintec elmeg GmbH die Teilnehmer schnellstmöglich informieren. Die bereits gezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Stornogebühren für Übernachtung oder Anreise, Vergütung für Arbeitszeitausfall) sind –soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen.

[5.2] Die bintec elmeg GmbH behält sich den Einsatz eines von der Ankündigung abweichenden Referenten sowie kurzfristige Änderungen am Inhalt der Schulung oder des WBTs vor. Diese Änderungen berechtigen den Kunden nicht zu einer Minderung der Seminargebühren oder zu einem Rücktritt vom Vertrag.

[5.3] Um einen optimalen Trainingserfolg zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl je Veranstaltung und Seminartyp begrenzt. Die Anmeldung wird nach zeitlichem Eingang berücksichtigt. Eine Absage gegenüber einzelnen Teilnehmern/Kunden wegen Überbuchung behalten wir uns vor.

[6.] Schulungshardware, Verpflegung, Getränke und Seminarunterlagen

[6.1] Bei den Standardschulungen mit Anmeldung über das Online-Anmeldeformular der bintec elmeg GmbH sind Arbeitsplätze mit Schulungshardware, begleitende Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagessen bereits in der Teilnehmergebühr enthalten. Ein Anspruch auf exklusive Bereitstellung von Hardware (Einzelplatz) besteht jedoch nicht. Die bintec elmeg GmbH behält sich vor, einen Arbeitsplatz, der von mehreren Schulungsteilnehmern verwendet wird, einzurichten.

[6.2] Bei vor Ort- und Individual-Schulungen besteht kein Anspruch auf diese Leistungen. Der Umfang der Leistungen der bintec elmeg GmbH wird in diesem Fall im Rahmen eines Angebotsverfahrens zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt.

[7.] Urheberrecht

Die begleitenden Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – weder komplett noch in Auszügen – ohne schriftliche Einwilligung der bintec elmeg GmbH vervielfältigt und weitergegeben werden. Diese Regelung gilt sowohl für Unterlagen in gedruckter als auch in digitaler Form.

[8.] Teilnahmebescheinigung und Zertifikat

Auf Anfrage erhalten Teilnehmer von der bintec elmeg GmbH eine Teilnahmebescheinigung. Hat ein Teilnehmer an der optionalen Prüfung zum CA oder CE teilgenommen und diesen Test bestanden, stellt die bintec elmeg GmbH ein entsprechendes Zertifikat aus. Die Urkunde wird – vorausgesetzt der Test wurde erfolgreich bestanden – als downloadbare PDF-Datei auf der Prüfungsplattform bereitgestellt.

[9.] Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bintec elmeg GmbH, Modul 1: Allgemeine Vertragsbedingungen der bintec elmeg GmbH und Modul 4: Dienstleistung durch bintec elmeg GmbH.